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AGB PensionspferdeAGB ReitunterrichtAGB Kinderfreizeit

1. Pensionspferde

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Pensionshaltung von Pferden (Pensionspferdevertrag) der JU Ranch

§ 1 Allgemeines, Vertragsgegenstand

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der JU Ranch (im Folgenden: Pensionsbetrieb) und dem Einsteller abgeschlossenen Verträge über die Pensionshaltung von Pferden im Offenstall bzw. in Boxen.

(2) Das Pferd/die Pferde (im Folgenden: Pferd, auch wenn mehrere Tiere eingestellt werden) wird

a. im Herdenverband gehalten, auf großen Weiden und im Winter auf Paddocks, teilweise mit Weidegang (Gruppenhaltung). Bei Gruppenhaltung werden Wallache und Stuten getrennt untergebracht,

oder

b. in einer Einzelbox gehalten.

(3) Ein Vertrag kommt wirksam zustande, wenn sowohl der Pensionsbetrieb als auch der Einsteller einen gegenseitigen Vertrag unterzeichnen. Der Pensionsbetrieb ist zum Abschluss von Verträgen nicht verpflichtet.

§ 2 Abrechnung

(1) Die Abrechnung erfolgt anhand der jeweils aktuellen Preisliste. Zahlungen sind in Euro zu entrichten. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit.

Der Pensionspreis ist kostenfrei im Voraus monatlich per Überweisung auf das Konto des Pensionsbetriebs

der Limburger Volksbank BIC: GENODE51DIE, IBAN DE11 5709 2800 0220 2573 04

einzuzahlen.

(2) Die Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem Pensionspreis mit einer Gegenforderung ist nur mit rechtskräftig festgestellten bzw. vom Pensionsbetrieb unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.

(3) Dem Pensionsbetrieb steht wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein Pfandrecht am Pferd des Einstellers zu. Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des BGB. Die Verkaufsberechtigung tritt einen Monat nach Verkaufsandrohung ein.

§ 3 Vertragliche Leistungen.

(1) Die Benutzung der Reitflächen ist dem Einsteller im Rahmen der Stall-Hofordnung gestattet, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Pensionsbetrieb berechtigt, den Einsteller temporär oder dauerhaft von der Nutzung der in Absatz 1 genannten Einrichtungen auszuschließen. In diesen Fällen ist bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln ein Anspruch auf Schadensersatz für die entgangene Nutzung ausgeschlossen.

(3) Von der Einstellung sind folgende Leistungen umfasst:

a. Leistungen bei Einstellung in Einzelboxen oder Paddockboxen

i. Vermietung gem. Vertragsgegenstand/Vertragsschluss Abs. 1

ii. Benutzung der Reitanlagen gem. Leistungen Abs. 1

iii. Bereitstellung eines Ablageplatzes für Sattel/ Zaumzeug

iv. Bereitstellung eines Ablageplatzes für sonstige Reitutensilien.

v. Bereitstellen von Raufutter Heu satt (in den Wintermonaten/24 Stunden)

vi. Nutzung der kompletten Anlage

vii. Überwachung und Wahrnehmung von Impfterminen

viii. Überwachung und Wahrnehmung von Wurmkurgabe

ix. Kontrolle der Pferde

x. Misten

b. Leistungen bei Einstellung im Offenstall

i. im Frühling bis Herbst: gemischte Herdenhaltung auf der Weide

ii. im Winter Unterbringung im Winterquartier der gemischten Herde

§ 4 Vertragszeitraum und Kündigung

1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

2. Er kann ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

3. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a. der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung einen Monat im Rückstand ist,

b. den Anordnungen des Personals trotz Abmahnung wiederholt oder – auch ohne vorherige Anmahnung – schwerwiegend zuwidergehandelt wird.

§ 5 Haftung

(1) Der Pensionsbetrieb haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Pensionsbetrieb haftet nur dann für einen Unfall, wenn er ihn durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten oder Unterlassen seines Personals oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Für Schäden, die aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen Anweisungen des Pensionsbetriebs oder dieser AGB entstehen, haftet der Pensionsbetrieb  nur unter Maßgabe des Absatzes 1.

(3) Für persönliches Eigentum der Einsteller übernimmt der Pensionsbetrieb keine Haftung.

(4) Der Pensionsbetrieb verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit Sorgfalt zu füttern, zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich nach Bekanntwerden dem Einsteller zu melden.

(5) Der Einsteller erklärt ausdrücklich, über die Versicherungen des Pensionsbetriebs unterrichtet zu sein.

(6) Der Einsteller verfügt über eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Pferdehaftpflichtversicherung. Dem Pensionsbetrieb sind diese Unterlagen auf Verlangen vorzuzeigen. Über eventuelle Änderungen an diesen Versicherungen ist der Pensionsbetrieb durch den Einsteller zu unterrichten.

§ 6 Vertragliche Nebenpflichten

(1) Das Füttern der Pferde ohne vorherige Genehmigung ist nur dem Besitzer selbst oder dem Personal des Pensionsbetriebes gestattet

(2) Das Betreten von fremden Pferdeboxen, Paddocks oder Weiden ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Pensionsbetriebes oder einer sonstigen befugten Person nicht gestattet. Unbefugten Personen ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.

(3) In den Stallungen und den Aufenthaltsräumen besteht striktes Rauchverbot.

(4) Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Erlaubnis und nur an kurzer Leine gestattet. Die Erlaubnis ist widerruflich. Für Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf dem Gelände der Reitschule aufhalten, übernimmt die Reitschule keine Verantwortung. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

(5) Das Parken ist nur auf dem Parkplatz gestattet. Hufschmieden und Tierärzten ist das Befahren des Hofgeländes im Bedarfsfall mit Schrittgeschwindigkeit gestattet. Das Führen von Pferden auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.

(6) Sämtliche Anlagen (WC-Anlagen, Stallungen, Putzplatz, Reitplatz und Halle, Spindkammer) sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Nach jeglicher Nutzung sind die Flächen zu kehren und abzuäppeln. Ebenfalls sind sämtliche Zuwege auf dem Hofgelände abzuäppeln. Die Reitflächen sind zeitnah abzuäppeln. In die dafür vorgesehenen Schubkarren kommen nur Pferdeäpfel, kein Müll oder Futterreste. Die Reitflächen sind frei von Trail-Elementen (Stangen, Pylonen, etc.) zu hinterlassen und können nur nach Absprache der Mitreiter aufgebaut werden.

(7) Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen.

(8) Der Einsteller versichert, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem von einer ansteckenden Krankheit betroffenen Stall kommt. Der Pensionsbetrieb ist berechtigt, auf Kosten des Einstellers tierärztliche bzw. behördliche Zeugnisse hierüber vom Einsteller zu verlangen.

(9) Der Einsteller hat dem Pensionsbetrieb den Abschluss einer Reitpferdehaftpflichtversicherung nachzuweisen.

(10) Der Pensionsbetrieb ist berechtigt, im Namen und auf Kosten des Einstellers einen Tierarzt zu bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich und Eile geboten ist. In nicht dringenden Fällen, ist die vorherige Zustimmung des Einstellers einzuholen.

(11) Bauliche Veränderungen an sämtlichen Anlagen, Boxen und Gebäuden des Pensionsbetriebs durch den Einsteller bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Pensionsbetriebs.

(12) Die Überlassung von Pensionsplätzen an Dritte ist nicht gestattet.

§ 7 Datenschutz

Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Buchung erklärt sich der Einsteller einverstanden, dass der Pensionsbetrieb die Angaben des Einstellers zum Zwecke der Beantwortung seiner Anfrage sowie der Anbahnung, Erfüllung sowie der Rückabwicklung und etwaiger Rückfragen entgegennimmt, zwischenspeichert und auswertet. Er kann dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht).

§ 8 Gültigkeit

Der Pensionsbetrieb behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite des Pensionsbetriebs veröffentlicht.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand Juni 2021

JU Ranch, Dipl. Ing. Jörg Jung, MBA, Am Buch 6, 56414 Hundsangen

2. Reitunterricht

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Reitunterricht der JU Ranch

§ 1 Allgemeines, Vertragsgegenstand

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der JU Ranch (im Folgenden: Reitschule) und dem/der Reitschüler/-in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen.

(2) Reitunterricht bei der Reitschule ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich.

(3) Der angemeldete Reitschüler bekommt eine feste mit dem Reitlehrer abgesprochene Reitstunde pro Woche oder nach Vereinbarung.

(4) Der Unterricht findet jeweils von Montag bis Freitag zwischen 14 Uhr und 17 Uhr statt. Reitstunden zu anderen Zeiten bedürfen der vorherigen Vereinbarung.

(5) Der Unterricht findet in Einzel- oder Gruppenreitstunden statt.

a. Einzelreitstunden

Einzelstunden können für eine Reitzeit von 30 Minuten gebucht werden. Die Pferde müssen durch den Reitschüler selbständig vorbereitet werden, d.h. mindestens 15 Minuten vor der Reitstunde muss der Reitschüler da sein.

b. Gruppenreitstunden

Gruppenreitstunden können für eine Reitzeit von 60 Minuten gebucht werden. Die Pferde müssen durch den Reitschüler selbständig vorbereitet werden, d.h. mindestens 15 Minuten vor der Reitstunde muss der Reitschüler da sein.

(6) Für den Unterricht stehen eine Reithalle und ein Außenplatz zur Verfügung.

§ 2 Abrechnung

Die Abrechnung des Jahres-Abo erfolgt zu festen Terminen, spätestens zum 10. des Zahlungsmonats. Die Abrechnung des Einzelunterrichts erfolgt über eine Abo-Wertkarte und ist ebenfalls im Voraus zu bezahlen.

(1) Der Unterrichtspreis ist kostenfrei im Voraus monatlich per Überweisung auf das Konto der Limburger Volksbank BIC: GENODE51DIE, IBAN DE11 5709 2800 0220 2573 04

(2) oder per Paypal auf  info@juranch.de  einzuzahlen

§ 3 Vertragszeitraum und Kündigung

1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

2. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a. der Reitschüler mit der jeweils geschuldeten Vergütung einen Monat im Rückstand ist,

b. den Anordnungen der Reitschule und ihres Personals trotz Abmahnung wiederholt oder - auch ohne vorherige Anmahnung - schwerwiegend zuwidergehandelt wird.

c. Ziffer 2 findet auch Anwendung bei einem wichtigen, im Verhalten eines Dritten liegenden Grund, wenn der Reitschüler den Dritten mit dem Reiten des Pferdes oder mit der Erfüllung sonstiger in den Bereich dieses Vertrages fallender Verbindlichkeiten betraut hat.

3. Für den Vertragsnehmer besteht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.

§ 4 Durchführung des Unterrichts

(1) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist die Reitschule berechtigt, den Reitschüler temporär oder dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. In diesen Fällen ist bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln ein Anspruch auf Schadensersatz für den entgangenen Unterricht ausgeschlossen.

(2) Die Reitschule verpflichtet sich, für die Vertragsdauer ein Reitpferd und einen Reitlehrer für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfall- sowie Haftpflichtversicherung des Reitschülers muss vorhanden sein und auf Verlangen der Reitschule vorgezeigt werden.

(4) Für die Reitpferde bzw. die Reitlehrer besteht eine Haftpflichtversicherung, diese greift nur, wenn der Reitlehrer sie durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten oder Unterlassen der Reitlehrerin oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Der Reitschüler kann nur am Unterricht teilnehmen, wenn er über ordnungsgemäße Reitbekleidung und geeignetes Schuhwerk verfügt. Trägt der Reitschüler ungeeignete Kleidung bzw. Schuhwerk, etwa Schuhe bzw. Turnschuhe ohne Absätze, ist dem Reitschüler die Teilnahme an praktischen Einheiten untersagt. Die Reitstunde kann mit Bodenarbeit oder Theorieunterricht ersetzt werden. Beim Reiten in der Reitstunde gelten zudem folgende Bedingungen:

a. Helm

Das Tragen eines bruch- und splitterfreien Reithelms mit Drei- oder Vierkantbefestigung (empfohlen wird ein Helm gemäß DIN EN 1384:2017-08

Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten) ist für minderjährige Reitschüler Vorschrift. Dieser muss ohne zu wackeln oder zu rutschen auf dem Kopf sitzen. Nach einem Sturz ist der Reithelm grundsätzlich zu erneuern. Die Verwendung von Fahrradhelmen zum Reiten ist unzulässig.

b. Schuhwerk

Beim Reiten ist geeignetes Schuhwerk (knöchelhoch mit Absatz ohne grobes Profil) zu tragen.

c. Schutzweste, Sicherheitsausrüstung

Beim Reiten über feste Hindernisse im Gelände ist eine geeignete, die Bewegungsfreiheit des Reiters nicht beeinträchtigende Sicherheitsweste zu tragen.

d. Sonstiges

i. Während des gesamten Reitunterrichts, inklusive Putzen und Versorgung der Pferde, sind lange Haare zu einem Zopf zusammen zu binden bzw. geschlossen zu tragen. Die Reitschule behält sich vor, Reitschüler anderenfalls aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen.

ii. Während des Reitunterrichts ist keine wehende Kleidung zu tragen. Die Bewegungsfreiheit darf nicht einschränkt sein.

iii. Während des gesamten Reitunterrichts, inklusive Putzen und Versorgung der Pferde, ist das Tragen von Ringen, Ketten, Armbänder und (hängende) Ohrringe nicht erlaubt.

§ 5 Stornierung und Ausfall

(1) Stornierungen von gebuchten Reitstunden sind nicht möglich. Bei Nichterscheinen des Reitschülers oder dem krankheitsbedingten Ausfall des Reitschülers verfällt die Reitstunde ohne Erstattung. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Reitstunde besteht nicht. Bei längerer Krankheit ab 14 Tagen kann ein Antrag auf Erstattung gestellt werden. Der Reitschüler ist verpflichtet bei Verhinderung oder Krankheit sein Nichterscheinen rechtzeitig über die Kontaktdaten mitzuteilen, da ein Pferd für diese Zeiten fest eingeplant wird.

(2) Bei durch den Reitschüler verursachter Verspätung über 15 Minuten zu dem vereinbarten Termin liegt es im Ermessen der Reitschule ob der Unterricht noch stattfindet. Im Falle des Ausfalls des Unterrichts besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtseinheit.

(3) Die Gestaltung der Reiteinheiten erfolgt witterungsangepasst und erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde. Die Reitschule behält sich vor witterungsbedingt, z.B. bei Hitze, die Reiteinheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt werden.

§ 6 Haftung

(1) Die Reitschule haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten oder Unterlassen der Reitlehrerin oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Für Schäden, die aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen Anweisungen des Reitlehrers oder dieser AGB entstehen, haftet die Reitschule nur unter Maßgabe des Absatzes 1.

(3) Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.

§ 7 Vertragliche Nebenpflichten

(1) Das Füttern der Pferde ohne vorherige Genehmigung ist nicht gestattet.

(2) Das Betreten von Pferdeboxen, Paddocks oder Weiden ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, eines Reitlehrers oder einer sonstigen befugten Person nicht gestattet. Die Einteilung der Lehrpferde erfolgt durch die Reitlehrer. Unbefugten Personen ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.

(3) In den Stallungen und den Aufenthaltsräumen besteht striktes Rauchverbot.

(4) Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Erlaubnis und nur an kurzer Leine gestattet. Die Erlaubnis ist widerruflich. Für Personen, die sich außerhalb einer Reitstunde auf dem Gelände der Reitschule aufhalten, übernimmt die Reitschule keine Verantwortung. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

(5) Das Parken ist nur auf dem Parkplatz gestattet. Hufschmieden und Tierärzten ist das Befahren des Hofgeländes im Bedarfsfall mit Schrittgeschwindigkeit gestattet. Das Führen von Pferden auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.

(6) Sämtliche Anlagen (WC-Anlagen, Stallungen, Putzplatz, Reitplatz und Halle, Spindkammer) sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Nach jeglicher Nutzung sind die Flächen zu kehren und abzuäppeln. Ebenfalls sind sämtliche Zuwege auf dem Hofgelände abzuäppeln. Die Reitflächen sind zeitnah abzuäppeln.

§ 8 Datenschutz

Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Buchung erklärt sich der Reitschüler einverstanden, dass die Reitschule die Angaben des Reitschülers zum Zwecke der Beantwortung seiner Anfrage sowie der Anbahnung, Erfüllung sowie der Rückabwicklung und etwaiger Rückfragen entgegennimmt, zwischenspeichert und auswertet. Er kann dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht).

§ 9 Gültigkeit

Die Reitschule behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite der Reitschule veröffentlicht.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand Mai 2022

JU Ranch, Herr Dipl. Ing. Jörg Jung, MBA, Am Buch 6, 56414 Hundsangen

3. Kinderfreizeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kinderfreizeiten und Ferienprogramm der JU Ranch

§ 1 Allgemeines, Vertragsgegenstand

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der JU Ranch (im Folgenden: Anbieter) und dem Besucher abgeschlossenen Verträge über Kinderfreizeiten bzw. Ferienprogramme.

(2) Ein Vertrag kommt wirksam zustande, wenn sowohl der Anbieter als auch der Besucher diese Urkunde unterzeichnen. Der Anbieter ist zum Abschluss von Verträgen nicht verpflichtet.

(3) Die Reisebuchung erfolgt für den Besucher und ggf. weitere mitaufgeführte Reiseteilnehmer. Der Besucher steht für alle Vertragsverpflichtungen seiner Mitreisenden sowie für seine eigenen ein, nachdem er die Verpflichtung der Mitreisenden durch deren ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2 Abrechnung

(1) Die Abrechnung erfolgt anhand der jeweils aktuellen Preisliste. Zahlungen sind in Euro zu entrichten. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit.

(2) Der Reisepreis ist kostenfrei im Voraus per Überweisung auf das Konto des Anbieters

der Limburger Volksbank BIC: GENODE51DIE, IBAN DE11 5709 2800 0220 2573 04

oder per Paypal auf  info@juranch.de  einzuzahlen.

§ 3 Vertragliche Leistungen.

(1) Die Benutzung der Reitflächen ist nach Terminabstimmung dem Einsteller im Rahmen der Stallordnung gestattet, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

(2) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Pensionsbetrieb berechtigt, den Einsteller temporär oder dauerhaft von der Nutzung der in Absatz 1 genannten Einrichtungen auszuschließen. In diesen Fällen ist bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln ein Anspruch auf Schadensersatz für die entgangene Nutzung ausgeschlossen.

(3) Von der Einstellung sind folgende Leistungen umfasst:

a. Leistungen bei Einstellung in der Einzelbox

i. Vermietung gem. Vertragsgegenstand/Vertragsschluss Abs. 1

ii. Benutzung der Reitanlagen gem. Leistungen Abs. 1

iii. Bereitstellung eines Ablageplatzes für Sattel/ Zaumzeug

iv. Bereitstellung eines Ablageplatzes für sonstige Reitutensilien.

v. Bereitstellen von Raufutter (Heu)

vi. Nutzung der kompletten Anlage

vii. Überwachung und Wahrnehmung von Impfterminen

viii. Überwachung und Wahrnehmung von Wurmkurgabe

ix. Kontrolle der Pferde

x. Misten

§ 4 Vertragszeitraum und Kündigung

(1) Dem Besucher ist es jederzeit möglich, von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter oder bei der Buchungsstelle. Bei Rücktritt ist der Besucher verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:

Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises (mindestens 25,- EUR),

Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises,

Rücktritt ab 22 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,

Rücktritt ab 15 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises.

(2) Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Anbieter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben; bei Abbruch der Reise wird der Reisepreis nicht erstattet.

(3) Wird eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen bei den angebotenen Reisen nicht erreicht, ist der Anbieter berechtigt, die Reise bis zu zehn Tage vor Reisebeginn abzusagen, soweit die Reisedauer nicht mehr als sechs Tage beträgt. In diesem Fall ist eine Absage bis 20 Tage vor Reisebeginn möglich. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall erstattet.

(4) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen, Ausgangsbeschränkungen, seuchenrechtliche Bestimmungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.

§ 5 Abhilfeverlangen

(1) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Besucher Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

(2) Eine Mängelanzeige nehmen die Angestellten des Anbieters entgegen. Eine Anzeige von Mängeln ausschließlich gegenüber Mitreisenden oder sonstigen Personen vor Ort kann nicht akzeptiert werden. Unterlässt der Besucher schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.

(3) Hat der Besucher mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Anbieter haftet nur dann für einen Unfall, wenn er ihn durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten oder Unterlassen seines Personals oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Für Schäden, die aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen Anweisungen des Anbieters oder dieser AGB entstehen, haftet der Anbieter nur unter Maßgabe des Absatzes 1.

(3) Für persönliches Eigentum der Besucher übernimmt der Anbieter keine Haftung.

(4) Der Besucher erklärt ausdrücklich, über die Versicherungen des Anbieters unterrichtet zu sein.

§ 7 Vertragliche Nebenpflichten

(1) Das Füttern der Pferde ohne vorherige Genehmigung ist nur dem Besitzer gestattet.

(2) Das Betreten von Pferdeboxen, Paddocks oder des Paddock Trails ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters, seines Personals oder einer sonstigen befugten Person nicht gestattet. Unbefugten Personen ist das Betreten der Anlage nicht gestattet.

(3) In den Stallungen und den Aufenthaltsräumen besteht striktes Rauchverbot.

(4) Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Erlaubnis und nur an kurzer Leine gestattet. Die Erlaubnis ist widerruflich. Für Personen, die sich außerhalb der vertraglichen Berechtigung auf dem Gelände des Anbieters aufhalten, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr.

(5) Das Parken ist nur auf dem Parkplatz und den gepflasterten Flächen gestattet. Hufschmieden und Tierärzten ist das Befahren des Hofgeländes im Bedarfsfall mit Schrittgeschwindigkeit gestattet. Das Führen von Pferden auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.

(6) Sämtliche Anlagen (WC-Anlagen, Stallungen, Putzplatz, Reitplatz und Halle, Spindkammer) sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Nach jeglicher Nutzung sind die Flächen zu kehren und abzuäppeln. Ebenfalls sind sämtliche Zuwege auf dem Hofgelände abzuäppeln. Die Reitflächen sind zeitnah abzuäppeln. In die dafür vorgesehenen Schubkarren kommen nur Pferdeäpfel, kein Müll oder Futterreste. Bis zum Rand gefüllte Schubkarren sind direkt auf dem Mist auszuleeren und keine Türme bauen! Die Reitflächen sind frei von Trail-Elementen (Stangen, Pylonen, etc.) zu hinterlassen und können nur nach Absprache der Mitreiter aufgebaut werden. Ggf. streichen.

§ 8 Datenschutz

Mit der Eingabe und Absendung seiner Buchung erklärt sich der Besucher einverstanden, dass der Anbieter die Angaben des Besuchers zum Zwecke der Beantwortung seiner Anfrage sowie der Anbahnung, Erfüllung sowie der Rückabwicklung und etwaiger Rückfragen entgegennimmt, zwischenspeichert und auswertet. Er kann dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht).

§ 9 Gültigkeit

Der Anbieter behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite des Pensionsbetriebs veröffentlicht.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Hundsangen im Juni 2021

JU Ranch -  Dipl. Ing. Jörg Jung, MBA , Am Buch 6, 56414 Hundsangen